Wenn Sie über einen Wasserversorger an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen sind, gilt es einige Regeln und Pflichten zu beachten:

Betriebssicherheit

Nach den Regeln der allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht sind Inhabende von Hausanschlüssen dazu verpflichtet, ihre Trinkwasserinstallation regelmäßig auf ihre Betriebssicherheit hin zu überprüfen.

Hygiene

Jeder Wasserabnehmende ist verpflichtet, Vorsorge zu treffen, dass durch seine Anlage das Trinkwasser in seiner Eigenschaft als Lebensmittel nicht nachteilig beeinflusst werden kann.

Leckagen

Jeder Wasserabnehmende sollte seine Wasserinstallation regelmäßig auf Leckagen hin untersuchen. Ein Leck von 8 mm Durchmesser in der Hausinstallation kann bei einem Druck von 4 bar Wasserverluste von 55 Liter pro Minute (= 3.300 Liter pro Stunde = 78 Kubikmeter pro Tag = 2.409 Kubikmeter pro Monat = 28.830 Kubikmeter pro Jahr) verursachen.

Installationsarbeiten

Arbeiten an Ihrer Hausinstallation dürfen nur von Installateur-Betrieben ausgeführt werden, die vom Wasserversorgungsunternehmen zugelassen sind. Dies gilt auch für die Erweiterung, Änderung und Unterhaltung Ihrer Anlage. Für Informatiinen stehen Ihnen Herr Stefan Thiele, Telefon: (04745) 94 36 22 und Herr Olaf Schnaars, Telefon: (04745) 94 36 57 zur Verfügung.